Wechsel vom ASCII- zum XML-Format
Aus Gründen der Datensicherheit und der ab Januar 2022 verpflichtenden Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des EU-Handelspartners und des Ursprungslandes der Ware werden Dateimeldungen im Festformat ASCII-Fix abgelöst. Ende 2021 endet damit die Übergangsfrist zur Abgabe von Meldungen im ASCII-Format. Ab Januar 2022 werden nur noch XML-Meldungen vom Statistischen Bundesamt angenommen.
Unternehmen sind von der Meldepflicht befreit, wenn ihre Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten den Wert von 500.000 EUR im Vorjahr nicht überschritten haben. Für Wareneingänge aus anderen Mitgliedstaaten gilt ein Schwellenwert von 800.000 EUR. Dabei ist zu beachten, dass die Meldepflicht bereits in dem Monat einsetzt, in dem die Warenlieferungen die Schwellenwerte übersteigen.
Unterschied Intrastat- und Zusammenfassende Meldung
Die Intrastat-Meldungen sind nicht zu verwechseln mit der Zusammenfassenden Meldung (ZM): Mit dieser melden Unternehmen innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen an das Bundeszentralamt für Steuern. Bei Intrastat hingegen werden nur Warenlieferungen, keine Leistungen, erfasst.
business express unterstützt Intrastat-Meldungen im XML-Format. Weitere Informationen zu Einrichtung und Vorgehensweise finden Sie hier.
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