Intrastat-Meldungen

Intrastat-Meldung

 

ASCII Ade, hallo XML-Format

Mit den Intrastat-Meldungen wird der tatsächliche Warenverkehr von Unionswaren zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union statistisch erfasst. Die daraus resultierende Intrahandelsstatistik bildet die Grundlage, um aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands bereitzustellen. Onlinehändler in der europäischen Union sind gesetzlich zur Abgabe von Instrastat-Meldungen verpflichtet.

 

Denn: Ohne eine Datenerhebung von Warenströmen innerhalb der EU fehlen den Mitgliedsstaaten sowie der Wirtschaft wichtige Eckdaten für die Planung, Überwachung und Regulierung sowie für den Schutz des eigenen Wirtschaftsraumes. Bis zur Vollendung des EU-Binnenmarktes standen diese Daten aus der Zollabwicklung zur Verfügung.

 

Intrastat-Meldungen können nur online eingereicht werden. In Deutschland erfolgt die Meldung gegenüber dem Statistischen Bundesamt und ist, je nach Umfang des Volumens, monatlich oder jährlich anzugeben. Befreit sind nur Unternehmen mit einem Umsatz im innereuropäischen Warenverkehr von unter 500.000 Euro im Jahr.

 
Zur Übermittlung der Statistikdaten per Online-Meldeverfahren stehen die Erhebungsportale IDEV oder eSTATISTIK zur Verfügung. Alle Fälle des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten mit Unionswaren können auch in Dateiform in den Formaten DatML/RAW und INSTAT/XML gemeldet werden.

Wechsel vom ASCII- zum XML-Format

 

Aus Gründen der Datensicherheit und der ab Januar 2022 verpflichtenden Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des EU-Handelspartners und des Ursprungslandes der Ware werden Dateimeldungen im Festformat ASCII-Fix abgelöst. Ende 2021 endet damit die Übergangsfrist zur Abgabe von Meldungen im ASCII-Format. Ab Januar 2022 werden nur noch XML-Meldungen vom Statistischen Bundesamt angenommen.

 

Unternehmen sind von der Meldepflicht befreit, wenn ihre Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten den Wert von 500.000 EUR im Vorjahr nicht überschritten haben. Für Wareneingänge aus anderen Mitgliedstaaten gilt ein Schwellenwert von 800.000 EUR. Dabei ist zu beachten, dass die Meldepflicht bereits in dem Monat einsetzt, in dem die Warenlieferungen die Schwellenwerte übersteigen.

 

Unterschied Intrastat- und Zusammenfassende Meldung

 
Die Intrastat-Meldungen sind nicht zu verwechseln mit der Zusammenfassenden Meldung (ZM): Mit dieser melden Unternehmen innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen an das Bundeszentralamt für Steuern. Bei Intrastat hingegen werden nur Warenlieferungen, keine Leistungen, erfasst.

 

business express unterstützt Intrastat-Meldungen im XML-Format. Weitere Informationen zu Einrichtung und Vorgehensweise finden Sie hier.

 

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