Mit dem Urteil vom 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung" einzurichten. Das Bundesarbeitsgericht folgte am 13.09.2022 mit seinem Urteil zur Arbeitszeiterfassung dieser Entscheidung.
Dontenwill bietet für die Erfassung der Kommen-/Gehen-Zeiten nicht nur die klassische Möglichkeit per ERP-System an; die Zeiterfassung kann zudem bequem von überall per be mobile App oder vor Ort per RFID-Zugangskarte am be Buchungsterminal erfolgen. Ergänzend dazu steht das PZE Portal für moderne Self-Services wie die Digitalisierung von Antrags-, Korrektur- und Genehmigungsprozessen zur Verfügung.